Zu einer guten Motorradausstattung gehören einige Utensilien. Sicherheit steht dabei an erster Stelle. Die Bekleidung soll schützen und zudem wärmen. Der Motorradhelm, die Lederjacke sowie Hose oder Overall, Stiefel und Motorradhandschuhe gehören zur Grundausrüstung.
Die Pflicht einen Helm zu tragen
In Deutschland ist es verpflichtend, dass ein Motorradhelm getragen wird. Fahrer und Beifahrer tragen einen Motorradhelm. Der Helm muss der ECE-22-Norm entsprechen. Damit wird gewährleistet, dass dieser ausreichend geprüft wurde. Wer keine geeignete Schutzausrüstung trägt, ist mitverantwortlich bei Verletzungen seiner Person und weiterer Verkehrsteilnehmer. Diese Mitschuld wird unter Umständen aufgrund der Rechtslage getroffen. Bei einer unzureichenden Bekleidung kann es passieren, dass der Anspruch auf Schadenersatz sinkt. Aus heutiger Sicht ist es kaum noch vorstellbar, dass die Menschen vor Jahrzehnten noch ohne verpflichtende Schutzausrüstung auf den Straßen unterwegs gewesen sind. Das Bild eines Fahrers in Jeans und T-Shirt gehört zum Glück heute der Vergangenheit an.
Regeln für den Motorradführerschein und die Schutzkleidung
Im Jahr 2014 kam es zu gesetzlichen Veränderungen. Für die Ausbildung sowie die praktische Fahrprüfung muss eine entsprechende Schutzkleidung getragen werden. Wer keine entsprechende Schutzausrüstung besitzt, darf sich nicht auf das Motorrad setzen. Dazu gehört beispielsweise ein Motorradhelm der Marke HJC. Dieser muss den gesamten Kopf mit dem Verschließen schützen. Eine geeignete Jacke beinhaltet Schulter- sowie Ellenbogen- und Rückenprotektoren. Die Hose muss Knieprotektoren eingearbeitet haben. Für das Fahren werden Handschuhe benötigt, welche Handknochenprotektoren besitzen. Die Motorradstiefel sind verstärkt. Im Knöchelbereich befinden sich Protektoren.
So gut wie jede Fahrschule bietet die Möglichkeit an, dass die Grundausstattung fürs Motorradfahren ausgeliehen werden kann. In der Regel wird für das Ausleihen kein Geld verlangt. Wer auf dem Motorrad ohne entsprechende Schutzausrüstung im Straßenverkehr erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Neben dem Bußgeld kann es durchaus einen Punkt in Flensburg geben. Vor allem dann, wenn ein Kind ohne Helm transportiert wird.
Weiteres zur Helmpflicht
Seit dem Jahr 1976 gibt es in Deutschland die Helmpflicht. Das Gesetz wurde im Jahr 2006 reformiert. Der Helm muss entsprechenden Merkmalen gerecht werden. Das ECE-Zertifikat ist verpflichtend, welches Auskunft darüber gibt, dass eine entsprechende Tauglichkeit überprüft wurde. Mit dem Gütesiegel wurde festgestellt, dass der Helm den Anforderungen bezüglich Formstabilität, Stoßdämpfung, Reißfestigkeit des Riemens sowie einem festen Sitzt genügt. Die meistgekaufte Form eines Helmes ist der Integralhelm. Diese Form umschließt das gesamte Gesicht. Brillenträger sollten zur Helmprobe auf jeden Fall ihre Brille dabei haben. Der Helm sollte eng anliegen. Drücken sollte er trotzdem nicht. Bei verschlossenem Visier sollte ausreichend Luft hineinkommen. Das Visier sollte sich leicht mit einem angezogenen Handschuh öffnen lassen. Wichtig ist, dass der Helm sich nicht vorne am Kopf ziehen lässt.
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