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Finanzen

Steuern nachzahlen – Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten

Eine Steuerzahlung ist fällig, wenn Sie in einem Veranlagungsjahr zu geringe Steuern abgeführt haben. Dies kann der Fall sein, wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler einen größeren Auftrag hatten, den die Vorauszahlungen nicht abdecken konnten. Auch in der Lohnsteuerklasse III kommt es häufig zu Steuernachzahlungen. Gleiches gilt, wenn Sie weniger Posten von der Steuer absetzen konnten, als in den Jahren zuvor.

Eine Steuernachzahlung ist binnen eines Monats fällig. Sie können in bestimmten Situationen einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Ein Steuerberater in Ihrer Nähe kann Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein.

Ermittlung von Steuerzahlungen – die Lohnsteuererklärung

Jeder Erwerbstätige ist zur Zahlung von Steuern verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger Ihr Geld verdienen. Auch für Studentenjobs und Nebenjobs können Steuern anfallen. Dies ist von der Höhe des jährlichen Einkommens abhängig. Die Ermittlung der Steuern erfolgt durch die jährliche Abgabe der Steuererklärung. Sie können die Erklärung freiwillig abgeben. In einigen Fällen sind Sie dazu verpflichtet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in der Lohnsteuerklassenkombination III/V Steuern abführen. Eine freiwillige Erklärung geben Sie ab, wenn Sie in den Steuerklassen I oder IV eingestuft sind. Als Selbstständiger und Gewerbetreibender sind Sie grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Steuerpflicht ergibt sich aus den persönlichen Verhältnissen

Die Steuerpflicht ist eine individuelle Größe, die sich nicht allgemeingültig bestimmen lässt. Sie ist maßgeblich von der Höhe Ihres Einkommens abhängig. Jeder Steuerpflichtige hat unabhängig von der Art der Erwerbstätigkeit einen Grundfreibetrag. Dieser liegt im Jahre 2021 bei 9.744 EUR im Jahr. Wenn Sie mehr verdienen, müssen Sie Steuern abführen. Die Höhe ergibt sich aus dem Steuerbescheid.

Steuernachzahlung erhalten – so reagieren Sie richtig

Zunächst ist es wichtig, dass Sie den Steuerbescheid prüfen. Sind dem Finanzamt Fehler in der Berechnung unterlaufen? In diesem Fall haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch. Formulieren Sie den Widerspruch schriftlich und senden Sie ihn per Einschreiben. So können Sie nachweisen, dass Sie widersprochen haben. Wenn Sie den Steuerbescheid anerkennen, ist die vollständige Zahlung des offenen Betrages innerhalb eines Monats fällig. Wenn Sie nicht fristgerecht zahlen, sind Mahngebühren fällig. Bei länger ausbleibender Zahlung kann das Finanzamt den offenen Betrag pfänden. Dazu bedarf es keines Gerichtsbeschlusses. Beachten Sie, dass das Finanzamt mittels Kontenrundruf in Erfahrung bringen kann, wo Sie überall Konten unterhalten. Bei Arbeitnehmern ist alternativ eine Pfändung von Lohn und Gehalt möglich.

Bei Zahlungsschwierigkeiten Kontakt aufnehmen

Wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben, sollten Sie unmittelbar nach dem Erhalt des Steuerbescheides mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen. In der Regel ist es möglich, den offenen Betrag in angemessenen Raten zurückzuzahlen. Die Bewilligung bekommen Sie schriftlich. Sie müssen die Außenstände beglichen haben, bevor die neue Steuerzahlung fällig ist. Dies ist in den meisten Fällen nach einem Jahr der Fall. Achten Sie auf pünktliche Zahlung der Raten.

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