Eine Steuerzahlung ist fällig, wenn Sie in einem Veranlagungsjahr zu geringe Steuern abgeführt haben. Dies kann der Fall sein, wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler einen größeren Auftrag hatten, den die Vorauszahlungen nicht abdecken konnten. Auch in der Lohnsteuerklasse III kommt es häufig zu Steuernachzahlungen. Gleiches gilt, wenn Sie weniger Posten von der Steuer absetzen …
